Anwaltskanzlei
Auf die Pressemitteilung vom 04.01.2011 zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf die wahrscheinliche Diskriminierung von Frauen bei der GEMA – in dem Verfahren hat Rechtsanwalt Kluge die Klägerin vertreten – wird hingewiesen.
Neuer Termin zur Fortsetzung des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht, Magdeburger Platz 1, Berlin, ist der 09.05.2012, 10.00 Uhr.
Der Termin wurde mit Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 04. Mai 2012 aufgehoben und verschoben.
Ein Teil dieses Rechtsstreites (Frage der Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei gleicher/gleichwertiger Tätigkeit) befindet sich bereits seit dem März 2009 nach Erhebung einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht. Nachdem diese Verfassungsbeschwerde zu einer Auseinandersetzung der beiden Senate über die Zuständigkeit in dieser Sache geführt hat und das Verfahren deshalb lange keinen Fortgang genommen hat, wird jetzt nach einer Vielzahl entsprechender Anfragen der Beschwerdeschriftsatz auf dieser Webseite veröffentlicht (s. unter Kategorien).
Das Verfahren ist kürzlich durch Beschluss des Richter-Ausschusses nach § 14 Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen worden. Berichterstatter ist der für das Europarecht zuständige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio (vgl. dazu Beschluss des zuständigen Ausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2010 und Bestimmung des Richters di Fabio zum Berichterstatter unter der Kategorie Verfassungsbeschwerde). Da Richter di Fabios Amtszeit noch in diesem Jahr abläuft, ist zuvor mit keiner Entscheidung mehr über die Annahme der Verfassungsbeschwerde zu rechnen.
RA Kluge hat am 19.10.2011 in einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin, an der auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen teilnahm, die Ergebnisse einer Studie zum Entwurf einer EU-Bodenrahmenrichtlinie vorgestellt, an deren Erstellung er beteiligt war. Die Studie ist von der Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz erstellt worden.
RA Kluge hat in seinem Vortrag vor der Konrad-Adenauer-Stiftung insbesondere die allgemeine Frage beleuchtet, inwieweit Kosten künftiger EU-Rechtsakte ermittelt werden können und ob insoweit rechtliche Verpflichtungen des nationalen Rechts bestehen.
Der Vortrag von RA Kluge ist unter der Kategorie „Bürokratieabbau“ auf dieser Website eingestellt.